Ihr Spezialist für Coaching & Hypnosetherapie – Heiko Wagner

Heilpraktiker für Psychotherapie

 

„Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen nach erfolgter Zulassung in ihrem Bereich selbstständig diagnostizieren und mit allen psychotherapeutischen Methoden arbeiten!“

Durch die Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt hat der Heilpraktiker für Psychotherapie die Zulassung für die psychotherapeutische Arbeit erlangt. Seit 1993 erteilt das Gesundheitsamt mit Bestehen der Prüfung die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker eingeschränkt auf Psychotherapie. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eine Diagnose stellen und eine Therapie durchführen, die ansonsten in Deutschland nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist.  

Quelle:

 „https://www.paracelsus.de/magazin/ausgabe/201302/yes-we-can

 

Stellungnahme von Herrn Dr. paed. Werner Weishaupt, Präsident des VFP e.V. (Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.) von 2018:

“Heilpraktiker für Psychotherapie … werden von den prüfenden Gesundheitsämtern nur zugelassen, wenn sie umfangreiche diagnostische und therapeutische Fachkenntnisse und die Fähigkeit nachweisen, Patienten auch entsprechend den gestellten Diagnosen psychotherapeutisch zu behandeln! Und nach den Prüfungsrichtlinien der 16 Bundesländer, die gerade in diesem Jahr noch einmal verschärft worden sind, prüfen die durchführenden Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie die Kandidaten auf “wissenschaftlicher Grundlage”. Der einzige Unterschied zu den approbierten und meist kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten besteht darin, dass diese entsprechend den “Psychotherapie-Richtlinien” ausschließlich die 3 Psychotherapie-Verfahren anwenden dürfen, die vom “Gemeinsamen Bundesausschuss” genehmigt worden sind – nämlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie. Dies hat eher historische als wissenschaftliche Gründe, denn die Wirksamkeit der Psychoanalyse ist in vieler Hinsicht umstritten. Und auf der anderen Seite kommen Verfahren, die ihre Wirksamkeit und Effektivität längst wissenschaftlich belegt haben, wie z.B. die Gesprächspsychotherapie nach Rogers, die Hypnosetherapie, die Systemische Therapie, die Familientherapie, die lösungsorientierte Kurzzeittherapie u.a. mehr in Deutschland bei der GKV-Abrechnung immer noch nicht zum Zuge, obwohl sie in vielen anderen europäischen Ländern längst zum anerkannten Standard gehören.“