Nur für Selbstzahler oder privat Versicherte (oder Übernahmezusage Ihrer Krankenversicherung oder BG)
Gerne dürfen sich Patienten melden, die über die Berufsgenossenschaft einen privaten Therapeuten aufsuchen dürfen!
Einzelsitzung:
Beratungsgespräch/Erstgespräch:
Therapie/Beratung/Coaching:
Paarberatung / -therapie / -coaching
Beratungsgespräch/Erstgespräch:
Therapie/Beratung/Coaching:
Familientherapie:
Beratungsgespräch / Erstgespräch
Therapie/Beratung/Coaching:
Erstellung Vorbericht/Diagnose für Ihre PKV:
Je nach Aufwand, mindestens jedoch:
3,5 fache GOÄ 80 102,- €
Erstellung einer ausführlichen Anamnese und Vorbericht mit Therapieprognose für Ihre private Krankenversicherung / Zusatzversicherung.
(Mehraufwand nach GOÄ 80 + Seitenanzahl + eventuell anfallenden Postgebühren).
Sollte dieser Aufwand nicht von Ihrer privaten PKV getragen oder eine Übernahme abgelehnt werden, ist dieser Betrag von Ihnen zu tragen.
Die obigen Preise beziehen sich auf jeweils max. 60 Minuten. Jede angefangene 15. Minute wird 30% der Stunde berechnet.
In der Regel werden die Kosten für die Therapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden. Nähere Informationen bzgl. der Kostenerstattung erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrer Kranken-Zusatzversicherung oder privaten Krankenkasse (PKV). Nach §4 UStG sind die Preise von der Umsatzsteuer befreit.
Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vorher möglich. Danach berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe der jeweiligen Sitzungskosten, mindestens jedoch 80,- €.
Anmerkung
- Krankenkassen bezuschussen teilweise oder ganz die private Psychotherapie, wenn Sie bereits einen Termin bei einem Psychotherapeuten haben und die noch lange Wartezeit überbrücken müssen. Erfragen Sie Ihre Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.
- Interessante Informationen für Selbstzahler: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/selbstzahler-und-zusatzversicherungen/
Gerne unterstütze ich Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende). Über die Höhe der Ermäßigung entscheiden wir gemeinsam.
Firmen- und gewerbliche Seminaranfragen:
- Speaker
- Vorträge
- Seminare
Honorare sind gegebenenfalls von der Steuer absetzbar
[„..als sog. ‚Sonderausgaben‘ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt..“] Quelle: VFP e.V.
Um sicherzugehen, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.
Grundsätzliches:
Aus juristischen Gründen gebe ich keine Heilungsversprechen. Alle veröffentlichten Informationen und Erläuterungen dienen nur zur Information und sind ebenfalls nicht als Heilungsversprechen zu verstehen. Die Therapie ersetzt nicht den Arzt. Sollten Sie sich aktuell in einer ärztlichen Behandlung befinden, brechen Sie diese keinesfalls ab, ohne dies zuvor mit Ihrem behandelndem Arzt abzuklären.
Klick mich für mehr Hintergrundwissen:
Einsatzgebiet und Erlaubnis des Heilpraktikers für Psychotherapie.