Ihr Spezialist für medizinische Hypnosetherapie

Preise

Nur für Selbstzahler oder privat Versicherte (oder Übernahmezusage Ihrer Krankenversicherung oder BG)

Gerne dürfen sich Patienten melden, die über die Berufsgenossenschaft einen privaten Therapeuten aufsuchen dürfen, wenn die Wartezeit
bei einem approbierten Therapeuten zu lange dauert.

Beratungsgespräch:
Klärung Ihrer Fragen + Anamnese (Vorgeschichte des Krankheitsverlaufes) + Diagnostik und „gegebenenfalls die erste Hypnoseeinführung“ (70.- € / 60 Minuten)

Vorbericht für Ihre PKV:
Für die Erstellung einer ausführlichen Anamnese und Vorbericht mit Therapieprognose für Ihre private Krankenversicherung / Zusatzversicherung. (Pauschal 70,- €)

Therapiestunde:
Hypnose/-therapie, Psychotherapie, Beratung, Reiki, Matrix HW, EnMaTra.. (jeweils 70.- € / 60 Minuten)

 

Die Bezahlung erfolgt in bar nach jeder Behandlung – bitte bringen Sie den Betrag passend mit.

 

Die obigen Preise beziehen sich auf jeweils 55 – 60 (+/-) Minuten. Jede angefangene 15. Minute wird mit 15€ berechnet.  In der Regel werden die Kosten für die Therapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden. Nähere Informationen bzgl. der Kostenerstattung erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrer Kranken-Zusatzversicherung oder privaten Krankenkasse (PKV). Nach §4 UStG sind die Preise von der Umsatzsteuer befreit.

Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vorher möglich. Danach berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 70,- €.

Anmerkung

Gerne unterstütze ich Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende). Über die Höhe der Ermäßigung entscheiden wir gemeinsam.

 

Firmen- und gewerbliche Seminaranfragen

Gerne können Sie mich buchen, bitte erfragen Sie die Preise für ganztägige oder längerfristige Coachings/Supervisionen/Mediationen für Firmen, Schulen, Vereine und gewerbetreibende Betriebe auf Anfrage!

  • Vorträge
  • Seminare

 

Honorare sind gegebenenfalls von der Steuer absetzbar

[„..als sog. ‚Sonderausgaben‘ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt..“] Quelle: VFP e.V.

Um sicherzugehen, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

Grundsätzliches:

Aus juristischen Gründen gebe ich keine Heilungsversprechen. Alle veröffentlichten Informationen und Erläuterungen dienen nur zur Information und sind ebenfalls nicht als Heilungsversprechen zu verstehen. Die Therapie ersetzt nicht den Arzt. Sollten Sie sich aktuell in einer ärztlichen Behandlung befinden, brechen Sie diese keinesfalls ab, ohne dies zuvor mit Ihrem behandelndem Arzt abzuklären.

Klick mich für mehr Hintergrundwissen:
Einsatzgebiet und Erlaubnis des Heilpraktikers für Psychotherapie.

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