Für Selbstzahler oder privat Versicherte
Vorteile
Schnelle Termine und Hilfe
-> keine Wartezeit und Bürokratie mit den Krankenkassen.
Die Diagnose wird nicht an die Krankenkasse übermittelt.
->Diskretion ist mein oberstes Gebot.
->Die Kosten für Psychotherapie können Sie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen. (siehe unten)
Ich schaue nicht auf jede Minute – es gibt keine minutengetaktete Behandlung nach Krankenkasse von 55 Minuten
Die Therapie- und Coachingzeit beträgt immer mind. eine volle Stunde, also mind. 60 Minuten
Für Übernahmezusage Ihrer Krankenversicherung bzw. der BG (Auslöser auf der Arbeit, Mobbing, PTBS etc.)
Schnelle Termine und Hilfe
-> keine Wartezeit und Bürokratie mit den Krankenkassen.
Ich schaue nicht auf jede Minute, wenn die Behandlungssitzung länger als 55 Minuten gehen sollte.
Hinweis:
Die Versicherungen verlangen in der Regel eine medizinische Diagnose auf den Rechnungen. Damit ist eine Diagnose dann aktenkundig und darf in der Zukunft nicht verschwiegen werden. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass es beim Abschluß von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie angeben müssen, daß Sie einmal eine Psychotherapie mit der Diagnose xy gemacht haben. Das gilt übrigens im gleichen Maße für eine Psychotherapie, die durch gesetzliche Krankenkassen bezahlt wird.
Preise
Privatpersonen
(Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
Pro Sitzung 100,- €
(Paartherapie 120,- €, Familientherapie 140,- €)
Für bestimmte Therapie- und Coachingpläne (Gewichtsreduktion, Heißhunger, Raucherentwöhnung) gelten gesonderte Preise.
Gerne unterstütze ich Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitssuchende, Studenten, Auszubildende, Alleinerziehende). Über die Höhe der Ermäßigung entscheiden wir gemeinsam.
Ebenso biete ich Paketpreise zu günstigeren Konditionen an. (Der Betrag für die Sitzungen ist im Voraus zu zahlen.)
Serviceleistungen, wenn gewünscht, wie z. B. die Erreichbarkeit in bestimmten Zeitfenstern per WhatsApp oder über Handy, können dazu gebucht werden. Preis auf Anfrage.
Ablauf:
1. Kostenloses Erstgespräch beinhaltet:
Beratungsgespräch / Kennenlerngespräch
dieses kann per Telefon, Video-Call oder in meiner Praxis vor Ort erfolgen
2. kostenpflichtiger Therapiestart..
Anamnese | Therapie
(dieser kann per Video – Call oder in meiner Praxis vor Ort efolgen)
Vereinbaren Sie Ihr kostenloses und persönliches Beratungsgespräch
Seminare | Workshops | Weiterbildungen
(Burnoutprävention, Meditation, Mediation, Supervision, Angstbewältigung, Prüfungsvorbereitung, Burnoutprävention, Selbsthypnose, Resilienzvorbeugung)
Preise auf Anfrage!
Vereinbaren Sie Ihr persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch
Erstellung Vorbericht/Diagnose für Ihre Private Krankenversicherung:
Je nach Aufwand, mindestens jedoch:
3,5 fache GOÄ 80 und beinhaltet:
Die Erstellung einer ausführlichen Anamnese und eines Vorberichts mit Therapieprognose für Ihre private Krankenversicherung / Zusatzversicherung.
(Mehraufwand nach GOÄ 80 + Seitenanzahlen + anfallenden Postgebühren).
Sollte dieser Aufwand nicht von Ihrer privaten PKV getragen oder eine Übernahme abgelehnt werden, ist dieser Betrag von Ihnen zu tragen.
Kostenübernahme KG / PKV
Leider werden die Kosten für die Therapie und Diagnoseerstellung von Heilpraktikern für Psychotherapie in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. nur teilweise von der privaten Krankenkasse übernommen. Nähere Informationen bzgl. der Kostenerstattung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse, Ihrer Kranken-Zusatzversicherung oder privaten Krankenkasse (PKV). Nach §4 UStG sind die Preise von der Umsatzsteuer befreit.
Bezuschussung durch die Krankenkasse
Krankenkassen bezuschussen teilweise oder ganz die private Psychotherapie, wenn Sie bereits einen Termin bei einem Psychotherapeuten haben und die noch lange Wartezeit überbrücken müssen. Erfragen Sie Ihre Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.
Informationen für Selbstzahler:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/selbstzahler-und-zusatzversicherungen/
Empfehlung, bitte beachten Sie
Falls Sie einfach nur auf der Suche nach dem günstigsten Anbieter sind, dann werden Sie hier nicht fündig. Daher bitte ich Sie, beim Vergleichen der verschiedenen Angebote auch ein Augenmerk auf die Qualität der angebotenen Leistungen zu legen. Denn Fakt ist, gute Ausbildungen auf dem Gebiet der Hypnose bei medizinisch anerkannten Ausbildungsinstituten sind selten und viele Laien können die Gefahren Ihrer (vielleicht nebenbei ausgeübten) Tätigkeit gar nicht abschätzen. Wird die Hypnose jedoch richtig angewendet, so ist sie ein sehr effektives und wirksames Mittel. Dies ist inzwischen vielfach wissenschaftlich untersucht und nachgewiesen. Daher nochmals die Bitte, überlegen Sie sich gut, welches Angebot Sie wählen und welche Aspekte für Sie persönlich im Vordergrund stehen. Denn am Ende ist Hypnose eine Investition in sich selbst und Ihre Lebensqualität.
Bei mir erhalten Sie immer eine Einführung in die Selbsthypnose. Somit können Sie die Techniken immer zu Hause selbstorganisiert und selbstständig durchführen!
Honorare sind gegebenenfalls von der Steuer absetzbar
[„..als sog. ‚Sonderausgaben‘ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt..“] Quelle: VFP e.V.
Um sicherzugehen, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.
Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vorher möglich. Danach berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe der jeweiligen Sitzungskosten, mindestens jedoch 80,- €.
Grundsätzliches:
Aus juristischen Gründen gebe ich keine Heilungsversprechen. Alle veröffentlichten Informationen und Erläuterungen dienen nur zur Information und sind ebenfalls nicht als Heilungsversprechen zu verstehen. Die Therapie ersetzt nicht den Arzt. Sollten Sie sich aktuell in einer ärztlichen Behandlung befinden, brechen Sie diese keinesfalls ab, ohne dies zuvor mit Ihrem behandelndem Arzt abzuklären.
Klick mich für mehr Hintergrundwissen:
Einsatzgebiet und Erlaubnis des Heilpraktikers für Psychotherapie.